Angaben gemäß § 5 TMG
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Stelle Datentechnik
Fuggerstr. 5
59557 Lippstadt
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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Paderborn
Registernummer: HR A 2016
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 125 696 151
Berufshaftpflichtversicherung ist vorhanden
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Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
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Im Folgenden werden die Quellen der Fotos aufgelistet.
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Um unsere Leistungsfähigkeit für Sie und unsere Kunden erhalten zu können, benötigen wir Ihre Zahlung bei Lieferung netto Kasse.
Bei Individualsoftware und Aufträgen über einem Wert von 10.000 Euro gelten folgende Bedingungen:
- 40 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung
- 40 % bei Lieferung der Stammdatenverwaltung (wenn vorab)
- bei Lieferung der ersten Produkte oder Dienstleistungen
- 20 % nach vollständiger Lieferung
Standardsoftware innerhalb 2 - 4 Wochen.
Hardware innerhalb von 2 - 4 Wochen
Die Termine für die Durchführung von Betreuungen werden einzeln mit dem Kunden abgestimmt. Lieferzeiten können hier deshalb nicht genannt werden.
Programmierungen werden in einer Planung abgestimmt, da durch Wartungsarbeiten, technische Einflüsse und Einflüsse des Kunden (Aufwand wird höher als im Angebot geschätzt) sich diese Planung ständig ändert, können hier keine Liefertermine genannt werden. Der Kunde kann sich jederzeit über den Planungsstand informieren.
Die Preise sind sehr stark abhängig vom aktuellen Dollarkurs. Bei Schwankungen behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
Individualprogrammierungen werden bei der Durchführung, Auslieferung und Abrechnung in kleinere Lose aufgeteilt. Dieses stellt sicher, dass für den Kunden und für Stelle Datentechnik die Abwicklung überschaubar bleibt. Es wird gemäß diesen Losen abgerechnet.
Da zu viele Faktoren auf die Liefertermine der EDV einwirken, können sämtliche Termine nur unverbindlich genannt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Anlagen des Kunden, die benutzt werden sollen, den CIO Richtlinien der Stelle Datentechnik entsprechen. Dies wird durch eine erste Augenscheinkontrolle (siehe CIO Norm) geprüft. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Norm nicht eingehalten worden ist, so wird eine kostenpflichtige Prüfung der Anlagen nach der CIO Norm durchgeführt. Der Kunde erhält dazu einen Prüfungsbericht.
6 Monate nach Installation. Verbrauchsmaterial ist von der Garantie ausgeschlossen.
Gemäß Softwarepflegevertrag
Die Preise für Softwareupgrades setzen eine vorhandene Lizenz für dieses Produkt voraus. Wenn keine Lizenz vorhanden ist, dann wird dieses Produkt mit diesem Auftrag automatisch zum Listenpreis erworben.
An dieses Angebot halten wir uns 3 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
Das Angebot hat nur Gültigkeit bei geschlossener Auftragsvergabe. Teilmengen entbinden uns von der Preisgültigkeit.
Die Lizenzmaterialien werden an den Kunden nach Bezahlung sämtlicher Leistungen ausgehändigt.
Einführungsunterstützung in die Bedienung der Anwendersoftware berechnen wir gemäß individueller Anforderung nach geleistetem Aufwand gemäß aktueller Preisliste.
Wir bitten zu beachten, dass sämtliche Produkte, die von uns geliefert werden, eine fachmännische Installation und Einweisung nach unseren Richtlinien erfordern. Sollte der Kunde selbst oder durch Dritte diese Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen, so erlischt die Gewährleistung für die betroffenen Produkte.
Sollte das Angebot eine Softwarepflege beinhalten, so sind die Preise als monatlicher Betrag bei einer Laufzeit von 36 Monaten zu sehen. Die aktuellen Pflegebedingungen sind im Internet unter
www.stelle.de öffentlich ausgestellt. Dem Kunden wird angeboten, den mit dem Angebot übergebenen Softwarepflegevertrag abzuschließen. Sollte 4 Wochen nach Auftragserteilung dieser Software-
pflegevertrag nicht von beiden Seiten unterzeichnet vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde eine feste Laufzeit von 36 Monaten im Rahmen der Pflegebedingungen wünscht. In diesem Fall
ist der gesamte Betrag für die Softwarepflege für 36 Monate bei Auslieferung der Software fällig.
Wir bitten zu beachten, dass durch gesetzliche Vorschriften, Änderungen von Microsoft und allgemeinen Veränderungen die Software gepflegt werden muss. Diese Softwarepflege wird ausschließlich im Rahmen der Bedingungen für Softwarepflege durchgeführt. Sollte der Kunde diesen Bedingungen widersprechen, oder die Softwarepflegebeträge nicht bezahlen, so ist ihm bekannt, dass wir nicht verpflichtet sind Softwareupdates, auch zur Fehlerbehebung zu liefern.
Es ist dem Kunden bekannt, dass die neueste Version einer Software der Softwarehersteller noch Fehler beinhalten kann. Stelle Datentechnik hat deshalb eine eigene Softwarefreigabe eingeführt. Es gilt als neueste Version somit die neueste von Stelle Datentechnik freigegebene Version.
Es ist dem Kunden bekannt, dass einige Hardware- und Software-Hersteller (zum Beispiel Microsoft und Sage) eine beherrschende Marktstellung einnehmen und Stelle Datentechnik nur sehr wenige Möglichkeiten hat, auf diese Hersteller einzuwirken. Deshalb wird Stelle Datentechnik bei sämtlichen Leistungen das Ziel verfolgen, dem Kunden zu helfen. Dabei werden eventuelle Gewährleistungsansprüche außer acht gelassen, weil sonst eine schnelle Bearbeitung nicht möglich wäre. Sollte der Kunde es wünschen, so tritt Stelle Datentechnik diese eventuellen Ansprüche im Einzelfall nach Abstimmung an den Kunden ab.
In den letzten Jahren sind neue Abrechnungsmodelle zur Überlassung von Produkten entstanden. Dazu haben viele Lieferanten Ihre Geschäftsbedingungen angepasst und werden diese anpassen. Es gelten hier immer die aktuellen Bedingungen der Lieferanten. Zum Teil bestätigt der Kunde diese selbst durch das Abrufen von Daten oder Lizenzen aus dem Internet oder delegiert diese Bestätigung an andere Personen (zum Beispiel Mitarbeiter oder Subunternehmer von Stelle Datentechnik). Dem Kunden ist bekannt, das die Kontrolle und Überwachung dieser sich ständig ändernden Bedingungen nur mit erheblichen Aufwand möglich ist. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen auch dann, wenn er selbst diese nicht geprüft hat. Auf Wunsch kann diese Prüfung bei Stelle Datentechnik beauftragt werden
Stelle Datentechnik ist berechtigt, Aufträge oder Teile von Aufträgen an Subunternehmer zur Abwicklung oder zur Abrechnung weiterzugeben.
Es ist dem Kunden bekannt, dass bei Aufträgen die Überwachung der Abwicklung des Auftrags, Dokumentation, Terminüberwachung, Projektzeitplan usw. gemäß Richtlinien der Stelle Datentechnik
zwingend notwendig sind. Diese Arbeiten werden durch den Kunden durchgeführt.
Sollte der Kunden diese Arbeiten gemäß den Richtlinien der Stelle Datentechnik nicht selbst durchführen, so hat Stelle Datentechnik das Recht diese Arbeiten vom Personal der Stelle Datentechnik
durchführen zu lassen. Diese Arbeiten werden als Projektarbeit bezeichnet. Diese wird nach Aufwand gemäß Preisliste berechnet. Stelle Datentechnik ist jedoch nicht verpflichtet, diese Arbeiten
für den Kunden durchzuführen.
Die Projektleitung hat immer der Kunde (wenn nicht benannt der Geschäftsführer). Diese kann nie an Stelle Datentechnik übertragen werden.
Zu Abwicklung eines Auftrags sollte vorher ein Lastenheft mit den Anforderungen des Kunden erstellt werden. Dieses Lastenheft sichert für beide Seiten ab, das die Anforderungen des Kunden bekannt sind. Dieses Lastenheft wird vom Kunden erstellt. Das Lastenheft ist nur gültig, wenn es von beiden Seiten schriftlich freigegeben ist.
Zur Umsetzung des Auftragsinhalts sollte ein Pflichtenheft erstellt werden. Dieses Pflichtenheft beschreibt die Umsetzung der Auftragsinhalte, zum Beispiel bei Programmieraufträgen ist das für beide Seiten als klare Zieldefinition wichtig. Dieses Pflichtenheft kann von Stelle Datentechnik erstellt werden, wenn es gesondert beauftragt worden ist. Das Pflichtenheft ist nur gültig, wenn es von beiden Seiten schriftlich freigegeben ist. Dem Kunden ist bekannt, das einige Lieferanten diese Pflichtenhefte vorschreiben und der Kunde einige seiner Rechte gegenüber dem Lieferanten aufgibt wenn kein Pflichtenheft vorhanden ist. Für Stelle Datentechnik gelten im falle eines fehlenden Pflichtenheftes die Normen und Regeln von Stelle Datentechnik, die auf Einzelanforderung als Auszug zur Verfügung gestellt werden können
Stelle Datentechnik hat das Recht eine Abnahmeerklärung für die Arbeiten zu erwarten. Diese wird von Stelle Datentechnik bei Bedarf angefordert. Sollte diese Anforderung nicht innerhalb von 14
Kalendertagen beantwortet worden sein, so gilt diese Nichtbeantwortung als Abnahme.
Sollte der Vertragsgegenstand in Betrieb (auch teilweise) genommen worden sein, so gilt diese Inbetriebnahme als Abnahmeerklärung.
Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde wird sicherstellen, dass die Rechte Dritter (z.B. Softwarehersteller, gesetzliche Rechte) eingehalten werden. Sollten insbesondere Rechte der Hersteller der angebotenen Produkte zu beachten sein, so werden diese hiermit anerkannt. Sollten diese mit den Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden oder der Stelle Datentechnik kollidieren, so gelten hier die Rechte des Herstellers.
Stelle Datentechnik bietet dem Kunden an, die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen zu ermitteln. Ebenso erkennbare Unklarheiten aufzuklären, bei der Formulierung der Bedürfnisse zu unterstützen und Organisationsvorschläge zu unterbreiten. Diese Leistungen können vom Kunden jederzeit im Rahmen der Lieferbedingungen kostenpflichtig abgerufen werden. Sollte dieser Abruf nicht erfolgen, bestätigt der Kunde Stelle Datentechnik damit, diese Leistungen selbst erbringen zu können und daher die Unterstützung von Stelle Datentechnik nicht zu benötigen.
Der Kunde bestätigt, dass er die Datensicherungen gemäß der CIO Norm von Stelle Datentechnik durchführt. Liegt dem Kunden dieses Kapitel der Norm nicht vor, wird er das Kapitel anfordern. Der Kunde bestätigt, dass er vor Durchführung jeder Dienstleistung von Stelle Datentechnik eine Datensicherung durchführt. Stelle Datentechnik wird nur gegen gesonderten Auftrag eine Kontrolle dieser Datensicherung durchführen. Wenn der Kunde wünscht, dass Stelle Datentechnik diese Datensicherung vor Beginn der Arbeiten durchführen soll, so wird er Stelle Datentechnik schriftlich beauftragen. Dem Kunden ist bekannt, dass Ihm bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datensicherung ein erheblicher Schaden entstehen kann. Für Stelle Datentechnik ist eine Haftung für diesen Schaden ausdrücklich ausgeschlossen.
Dem Kunden ist bekannt, das Stelle Datentechnik mit erheblichen Aufwand Regeln und Verfahren für die Durchführung der Arbeiten und den Standartaufbau der EDV erarbeitet hat. Diese Regeln können bei Bedarf dem Kunden als Auszug zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Stelle Datentechnik an dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß dieser Regeln wird ein Schadensersatz von 10,00 Euro je Wort an.
Der Kunde kann Stelle Datentechnik ein Mandat für die SEPA Lastschrift, welches Stelle Datentechnik dazu ermächtigt, die fälligen Beträge per SEPA Lastschrift einzuziehen. Bei Zahlung durch SEPA Lastschrift wird Stelle Datentechnik eine Vorabankündigung spätestens 2 Kalendertage vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum an den Kunden senden. Diese Vorankündigung wird auf der Rechnung mitgeteilt.
Für Leistungen (zum Beispiel Softwarepflege und Abo gebühren) werden zum Teil monatliche Vorausrechnungen erstellet. Stelle Datentechnik hat das Recht diese Abrechnung jederzeit auf eine Jährlich Vorabberechnung umzustellen. Das ist notwendig, wenn Organisatorische oder Lieferantenanforderungen dieses erfordern. Im Falle einer Vertragskündigung werden automatisch mit Eingang der Kündigung die gesamten Beträge bis zum Vertragsende fällig und abgerechnet.
Stelle Datentechnik wird Leistungen zum Teil aus Kulanz nicht abrechnen oder mit Rechnungen ohne Betrag deren Leistung nachweisen. Diese Abrechnung erfolgt im glauben, das di vom Kunden übergebenen Informationen diese Endscheidung notwendig machen. Sollte bei Abschluss der Arbeiten jedoch festgestellt werden, das diese Informationen falsch waren hat Stelle Datentechnik das Recht diese Leistungen gemäß Preisliste zu berechnen. Im Falle einer Vertragskündigung behält Stelle Datentechnik sich vor die Kulanzleistungen der letzten 12 Monate abzurechnen, da diese in der Annahme einer noch mindestens 12 Monate laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Durchschnittsumsatz der letzten 3 Jahre gewährt wurden.
Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Weitere Beschreibung zu diesem Thema ist in den Geschäftsbedingungen enthalten. Sollten diese nicht grundsätzlich auszuschließen sein, so sind diese nur bei dem Nachweis der groben Fahrlässigkeit
möglich.
Mündliche Nebenabreden zu dem Angebot sind nicht zugelassen. Das Angebot kann nur durch schriftliche, von beiden Vertragspartnern unterschriebene Vereinbarungen verändert werden.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass zum Nachweis für alle Beteiligten teilweise Telefongespräche aufgezeichnet werden.
Diese Lieferbedingungen gelten mit Unterzeichnung oder Bestellung und übersteuern immer die Einkaufsbedingungen aus Bestellungen.
Es entstehen Zusatzkosten, wie Urheberrechtsabgaben, Umweltpauschalen usw. Diese sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet. Sämtliche Preise sind exklusive dieser Zusatzkosten.
Zu allen Preisen ist die Mehrwertsteuer mit dem zum Lieferzeitpunkt gültigen Prozentsatz hinzuzurechnen.